Extended Warranty

ÜBERBLICK UND LÖSUNGEN

Jahrzehnte an Erfahrung im Versicherungsbereich leiten unsere Lösungsfindung, Evaluation und Strukturierung.

"Proaktive Analyse, sorgfältige Prüfung und strukturierte Umsetzung sind die entscheidenden Treiber unseres Erfolgs."

Überblick

Worum geht es?

  • AUnter bestimmten Voraussetzungen ist das etablierte und margenstarke Teilgeschäft der extended warranty Versicherungsgeschäft ohne Lizenz und steuerlich versicherungsteuerpflichtig (statt Umsatzsteuer). Das erzeugt Handlungsdruck. Die vermeintlich einfache Lösung, eine bekannte Versicherung zwischenzuschalten, ist nach unserer Kenntnis zu teuer.

Warum wir?

  • 01In diesem Kontext haben wir zahlreiche Gespräche mit Versicherern, Rückversicherern, Technologieanbietern im Versicherungsbereich, Maklern, Vermittlern, Assekuradeuren und Kunden geführt, um tragfähige Umsetzungsvarianten zu angemessenen Kosten zu ermitteln.
  • 02Bereits bei Kunden implementierte Lösungen haben wir angesehen und deren regulatorische Tragfähigkeit geprüft. Ebenso haben wir die implementierten Lösungen auf deren Wirkung auf Kunden sowie wirtschaftliche Implikationen durchleuchtet.
  • 03Im Ergebnis können wir nun für unterschiedliche Kundenbedürfnisse die jeweils passende Lösung bestimmen und deren Umsetzung kompetent begleiten.

Ausgangslage

Ein Teil der OEMs in Deutschland betreibt – wissentlich oder unwissentlich – seit Anfang 2023 ein Versicherungsgeschäft

BMF-Schreiben zu Garantieversicherungen vom 11. Mai 2021

Inhalt in Kürze:

Garantieversprechen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, können leicht als Versicherungsleistung interpretiert werden (sehr weite Auslegung).

Folgen:

  • 01Es liegt der Betrieb eines Versicherungsgeschäfts vor gemäß Versicherungssteuergesetz.
  • 02Ausstrahlung auf Versicherungsaufsichtsrecht: Betreiben Sie eine Versicherung ohne Zulassung? Die wenigsten OEMs/Hersteller verfügen über eine von der BaFin regulierten Versicherungstochter. Spätestens seit dem 1. Januar 2023 qualifizieren weite Teile der angebotenen Garantieverlängerungen und Servicepakete zumindest steuerlich als Versicherungsleistung, ohne dass die betreffenden OEMs die aufsichtsrechtlichen Grundlagen erfüllen.
  • 03Großrisiko Aufsichtsrecht / Betreiben einer Versicherung durch Extended Warranty: Im Grenzbereich sind die Details unklar, aber im Zuge der versicherungssteuerlichen Selbsterklärung werden die Fälle sichtbar und sind dokumentiert "in der Akte".
  • 04Daraus folgt: Wer möglicherweise auch im aufsichtsrechtlichen Sinne Versicherungsgeschäft betreibt, braucht eine Lösung hierfür - oder muss die Folgerisiken akzeptieren. Wer klar oder überwiegend wahrscheinlich auch im aufsichtsrechtlichen Sinne Versicherungsgeschäft betreibt, braucht zwingend eine Lösung.

Weitreichende Konsequenzen

  • 01
    Strafrechtliche Sanktionen: Bei Nichtbeachtung drohen strafrechtliche Sanktionen sowie BaFin-Verfügung zur sofortigen Einstellung des betroffenen Teils des Geschäftsbetriebs.
  • 02
    Steuerliche Risiken: Die Nichtabführung von Versicherungssteuer (19% auf das gesamte Serviceentgelt) kann steuerstrafrechtlich relevante Schwellenwerte überschreiten.
  • 03
    B2B-Problematik: Im B2B-Geschäft fehlt der Vorsteuerabzug, was zu einer massiven Verteuerung führt (effektiv 13%). Dies gefährdet direkt die Gewinnmarge.
  • 04
    Regulatorische Herausforderung: Das Risiko eines "Überschwappens" vom Steuer- ins Aufsichtsrecht ist kritisch. Eine Versicherungslizenz zu erhalten ist deutlich komplexer als Steuererklärungen anzupassen.
  • 05
    BaFin-Äußerung: Bislang gibt es keine bekannte Äußerung der BaFin, das Thema insgesamt ignorieren zu wollen. Die Begründung wäre auch mindestens schwierig.
  • 06
    Flucht in die Vollwartung: In der Praxis ist eine "Flucht in die Vollwartung" zu beobachten, d.h. ein Ausnahmetatbestand wird zum eigenen Vorteil weit ausgelegt. Ob die Argumentation hält, darf bezweifelt werden. Je mehr Teilnehmer das versuchen, desto wahrscheinlicher wird eine einschränkende, strenge Auslegung erfolgen.

Unsere Lösungsvorschläge

Mit unseren Lösungen können wir die gesamte Bandbreite an Ansprüchen abdecken

Kombination Versicherungstechnologie- anbieter mit deutschem Versicherera (2 Untervarianten möglich)

Gemeinsam mit einem Versicherungstechnologieanbieter wird das bisherige Servicegeschäft an einen Versicherungsträger in Deutschland übertragen.

  • +Adressiert die Anforderungen der BaFin in einem vergleichsweise einfachen Prozess.
  • +Gleichzeitig ist diese Lösung, rein ökonomisch betrachtet, vor allem für OEMs mit sehr hohen Extended Warranty Umsätzen nicht am vorteilhaftesten.

Kombination Versicherungstechnologie- anbieter mit Versicherungszelle auf Malta bzw. einer eigenen Versicherung in der EU

Den Anforderungen der BaFin wird Rechnung getragen, in dem der OEM selbst eine Versicherungstochter (wie eine Zweck- oder Servicegesellschaft) gründet.

  • +Während diese Lösung aus finanzieller Sicht regelmäßig die attraktivste sein wird, ist die Umsetzung etwas komplexer.

‚Virtual Captive‘ mit namhaftem Versicherungsunternehmen

OEM gründet eine virtuelle Versicherungszelle auf der Bilanz eines Versicherungsunternehmens und trägt damit den Anforderungen der BaFin Rechnung.

  • +Besonders namhafte, bekannte Anbieter auf Versicherungsseite.
  • +Adressiert die Anforderungen der BaFin in einem vergleichsweise einfachen Prozess. Gleichzeitig ist diese Lösung, rein ökonomisch betrachtet, aller Voraussicht nach die relativ teuerste Umsetzungsvariante.

Kombination Versicherungstechnologie- anbieter mit deutschem Versicherer (2 Untervarianten möglich)

Wir können entsprechende Anbieter benennen und Ihnen vorstellen.

  • +Wir sorgen für Transparenz hinsichtlich Kosten und Arbeitsumfang. Damit bekommen Sie alle Informationen für eine Entscheidung.

Kombination Versicherungstechnologie- anbieter mit Versicherungszelle auf Malta bzw. einer eigenen Versicherung in der EU

Wir können entsprechende Anbieter benennen und Ihnen vorstellen.

  • +Wir sorgen für Transparenz hinsichtlich Kosten und Arbeitsumfang. Damit bekommen Sie alle Informationen für eine Entscheidung.

Virtual Captive‘ mit namhaftem Versicherungsunternehmen

Wir können entsprechende Anbieter benennen und Ihnen vorstellen.

  • +Wir sorgen für Transparenz hinsichtlich Kosten und Arbeitsumfang. Damit bekommen Sie alle Informationen für eine Entscheidung.

Das kleinere Übel – Strategie und maßgeschneiderte Lösung

Um die in Ihrem Fall sinnvollste Umsetzungsvariante zu bestimmen, müssen wir Ihre Ausgangslage im Detail verstehen.

  • 01Das Gesamtvolumen entfällt auf x% echte Schadenprämie und y% Servicekosten/Gewinn, z.B. 10%/90%.
  • 02Da der B2B-Kunde die VersSt nicht als Vorsteuer abziehen kann, erleidet er eine steuerbedingte Verteuerung in Höhe von ca. 13%.
  • AVariante 1: Die gesamte Prämie wird mit VersSt belastet. Der Hersteller muss den Serviceanteil bzw. die Gewinnmarge nicht zeigen. Aber das Produkt ist im Ergebnis erheblich teurer geworden.
  • BVariante 2: Nur der echte Prämienanteil wird mit VersSt belastet. Die Verteuerung ist gering, ca. 1,3%. Aber für den Kunden ist das Split erkennbar.
  • 03Was ist das kleinere Übel? Davon hängt die Lösung entscheidend ab egal, welche Struktur man im Weiteren wählt. Im Falle eines Splits (vgl. Variante 2) werden rechtlich zwei Verträge geschlossen und abgerechnet. In gewissem Umfang können Verlagerungen vorgenommen werden. Man kann jedoch nicht den Steuernachteil minimieren, ohne gleichzeitig den Split erkennbar werden zu lassen.

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